Grenzwerte: Oft zu hoch angesetzt
Manche Menschen reagieren bei wenig Strahlung
Grenzwerte für Mobilfunk sollten dem Schutz der Bevölkerung dienen. Doch selbst das Bundesamt für Gesundheit räumt ein, dass es Menschen gibt, die unterhalb des gesetzlichen Grenzwerts elektrosensibel reagieren.
Deshalb kommen viele Elektrobiologen zum Schluss, dass die heutigen Grenzwerte kurzsichtig festgelegt worden sind. Sie basieren lediglich auf thermischer Wirkung und Nervenreizung.
Erst bei messbarer Erwärmung unserer Zellen und Beeinflussung des Nervensystems ist der Grenzwert tatsächlich überschritten.
Strahlung kann Zellen beeinflussen.
Unsere Erfahrung jedoch zeigt, dass Symptome wie Schlafstörungen, Verspannungszustände, Kopfweh, Herzbeschwerden weit unter der gesetzlich geregelten Belastung auftreten können. Die Beschwerdebilder vieler Kunden stimmen überein. Nachdem durch unsere Spezialisten die Elektrosmog-Quelle beseitigt wurde, verschwanden die Symptome.
Auch WLAN und DECT-Strahlung von Handy oder Schnurlostelefon kann die Gesundheit beeinträchtigen und gerade bei elektrosensiblen Personen Probleme verursachen.
Der heutige Grenzwert vernachlässigt zwei weitere äusserst wichtige Einflussfaktoren:
- Er geht nicht auf Kombinationen von unterschiedlichen Störfeldern ein, die als Verstärkereffekte wirken können.
- Er macht keinen Unterschied zwischen analoger und digitaler Strahlung (Bsp: Funk und Rundfunk, UMTS) und Strahlung, die im Zeitschlitzverfahren gesendet wird, (Bsp: Natel D, GSM, WLAN, Schnurlostelefone, etc.), wobei gerade letztere unseren Organismus viel stärker belastet.
Elektrosmog-Messung
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