Offizielle Mobilfunk-Grenzwerte

Für Elektrosensible zu hoch angesetzt

Wenig Strahlung genügt

Grenzwerte für Mobilfunk sollten dem Schutz der Bevölkerung dienen. Doch selbst das Bundesamt für Gesundheit (BAG) räumt ein, dass es Menschen gibt, die unterhalb des gesetzlichen Grenzwerts elektrosensibel reagieren.

Deshalb kommen viele Elektrobiologen zum Schluss, dass die heutigen Grenzwerte kurzsichtig festgelegt worden sind. Sie basieren lediglich auf thermischer Wirkung und Nervenreizung. Erst bei messbarer Erwärmung unserer Zellen und Beeinflussung des Nervensystems ist der Grenzwert tatsächlich überschritten.

Wichtige Erfahrungswerte

Unsere Erfahrung jedoch zeigt, dass Symptome wie Schlafstörungen, Verspannungszustände, Kopfweh, Herzbeschwerden weit unter der gesetzlich geregelten Belastung auftreten können. Die Beschwerdebilder vieler Kunden stimmen überein. Nachdem durch unsere Spezialisten die Elektrosmog-Quelle beseitigt wurde, verschwanden die Symptome.

Auch WLAN und DECT-Strahlung von Handy oder Schnurlostelefon kann die Gesundheit beeinträchtigen und gerade bei elektrosensiblen Personen Probleme verursachen.

Beeinträchtigung der Gesundheit

Störfelder unterschiedlicher Frequenzen können sich verstärken.

Wichtige Einflussfaktoren

Der heutige Grenzwert vernachlässigt zwei wichtige Einflussfaktoren:

  1. Der Grenzwert für Mobilfunk und Elektrosmog allgemein berücksichtigt die Kombination von unterschiedlichen Störfeldern aus Funkanlagen und Emissionen nicht. Dabei können Elektroinstallationen und Geräte einen Verstärkereffekt haben.
  2. Der Grenzwert macht keinen Unterschied zwischen analoger Strahlung (Bsp: Funk) und digitaler Strahlung (Bsp: DECT, WLAN und Strahlung aus dem Elektronetz). Gerade Strahlung aus Elektroanlagen belasten unsere Gesundheit viel stärker.

Kostenlose Erstberatung:
Tel: 077 488 21 99
Email: info@esmogprotect.ch

Der Mess-Spezialist

Sind Boden oder Decke in der Wohnung aufgeladen? Alex Hensel ist Eidg. dipl. Elektroinstallateur und leitet elektrosmog-protect. Er klärt für Sie ab, ob offizielle Grenzwerte und baubiologische Richtlinien eingehalten und Räumlichkeiten belastet sind.

Mobilfunkgrenzwerte im Vergleich: Schweiz – Ausland

Strengere Grenzwerte für Elektrosmog

  • Nicht selten weisen Telekomfirmen darauf hin, dass die Grenzwerte der Schweiz im europäischen Vergleich um das Zehnfache strenger seien.
  • Dabei gelten bei uns dieselben Grenzwerte wie in vielen Ländern Europas auch. Es handelt sich dabei um Immissionsgrenzwerte gemäss Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP).
  • Dabei handelt es sich um Sicherheitswerte, die überall eingehalten werden müssen. Drinnen wie draussen. Die Grenzwerte liegen bei 41 bis 61 Volt/Meter.
  • Der Anlagegrenzwert ist in der Schweiz tatsächlich strenger als im Ausland. Dabei handelt es sich um Vorsorgewerte. Ziel: Strahlung soweit als möglich begrenzen. Diese liegen rund zehnmal tiefer als die medizinisch biologisch relevanten Immissionsgrenzwerte, nämlich bei 4 bis 6 Volt/Meter.

Böden und Wände können strahlen

  • Böden und Wände können strahlen, weil elektrische Geräte der Wohnungsinstalltation nicht richtig geerdet sind. Die schlechte Nachricht für Wohnungs- und Hausbesitzer: Die Verordnung über nichtionisierende Strahlung des Bundes (NISV) greift hier nicht.
  • Es gibt für Wohn- und Arbeitsräume keine gesetzlichen Grenzwerte! Dies bestätigen das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das UVEK.
  • Denn Gebäudeteile solcher Räume unterstehen nicht der NISV, sondern werden nach dem Vorsorgeartikel des Umweltschutzgesetzes Art. 11 ff behandelt.
  • Die Interpretation dieses Artikels zeigt aus unserer Sicht klar: Gebäude dürfen über die Mauern, Decken, Wände, Böden keine Strahlung verbreiten.

Weiterführende Links

Bundesamt für Umwelt: Grenzwerte im Überblick. Sowie unser Beitrag: Was ist elektromagnetische Strahlung?